
Geschützte Namen und Symbole – da ist Vorsicht geboten! Markenrechte können extrem weit reichen und Organisationen oder Veranstaltungen betreffen, über die man gerne schreiben würde – aber nicht darf.
Markenrecht am Beispiel eines internationalen sportlichen Großevents

Vor ein paar Jahren bekamen wir den Auftrag eines Kunden für eine Pressemitteilung. Es ging um eine Kooperation des Kunden mit Sportlern. Diese wiederum nahmen an einem altbekannten Sportgroßereignis teil. Das wollten wir verkünden. Warum auch nicht? Sind ja super Neuigkeiten, die Unternehmen hervorheben sollten. Der Haken: Das Unternehmen war kein offizieller Sponsor, das wäre mit Milliardenbeträgen verbunden gewesen. Er wollte nur indirekt ein Stück vom weltweiten Aufmerksamkeitskuchen abbekommen.
Was wir dann festgestellt haben, hat uns einerseits überrascht, andererseits unsere Kreativität beflügelt (finde mal ein Synonym für einen Eigennamen. Richtig, gibt es nicht. Beschreibe das Event so, dass jeder sofort weiß, was gemeint ist, ohne dich rechtlich in die Nesseln zu setzen … Schwierig.) und dann auch wieder etwas geärgert.
PR im Einklang mit Markenrechten
Man darf aufgrund des öffentlichen Interesses über bestimmte Personen wie etwa die Bundeskanzlerin berichten, ohne sich ihre Erlaubnis einzuholen. Wieso dann nicht über ein bestimmtes Event? Ist es nach Deutscher Gesetzgebung überhaupt rechtens, die Berichterstattung derart einzuschränken? Ja. Ein nicht unumstrittenes Gesetz sorgt dafür.
Pressemitteilung als Lückentext
In der besagten Pressemitteilung durften wir also
- den Namen der Veranstaltung nicht nennen
- den Namen von dahinterstehenden Personen nicht nennen
- keine dahinterstehenden Vereine und Dachorganisationen erwähnen
- keine Bilder oder Symbole verwenden.
Wir mussten tunlichst darauf achten, dass beim Leser nicht der Eindruck entsteht, unser Kunde stünde zur Veranstaltung in einem organisatorischen oder wirtschaftlichen Verhältnis. Die Hürde haben wir damals genommen, und die Pressemitteilung ohne Markenrechtsverletzungen veröffentlichen können.
Markenrecht – darauf müssen PR und Marketing achten
Wer es genau wissen will: Das Deutsche Patent- und Markenamt informiert hier eingehend über das Thema Markenschutz. Und wer richtig viel Zeit hat, kann sich den 34-seitigen Leitfaden durchlesen, um zu erfahren, was man im Zusammenhang mit dem besagten Sport-Event darf, und was nicht. Nur dass das ein für allemal dann auch wirklich jedem klar ist. Ist ja ganz einfach. Wer übrigens glaubt, er könne sich weit aus dem Fenster lehnen, liegt falsch ;-)

Unsere Sport-Expertin Sophia Druwe haut nicht nur beim Volleyball mit schlagkräftigen Bällen um sich, sondern auch beim Texten mit geistreichen Wortkreationen. Frei nach Bernd Strombergs „Man muss mit der Zeit gehen, sonst muss man mit der Zeit gehen“ punktet sie in den Bereichen Social Media-PR und Blogger Relations durch ihre Expertise und Ideen.
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