
Im Internet sind wir gleichermaßen Empfänger und Produzenten von Content – wir erschaffen und nutzen und verändern Inhalte. Doch was ist erlaubt und wo sind die Grenzen bei der Nutzung
von Werken?
Am 23. April findet der UNESCO-Welttag des Buches und des Urheberrechts statt. Der 1995 von der UNESCO ausgerufene Tag feiert alle Schreibenden, alle Leser und Büchermacher. Er will auf die wichtige Rolle des Kulturgutes Buch hinweisen, für das Lesen begeistern und über die Rechte von Autoren informieren. Grundlage hierfür ist das Urheberrecht, das laut Reclams Sachlexikon des Buches „das geistige Eigentum eines Urhebers an einem Werk der Literatur, der Wiss. oder Kunst bezüglich seiner Persönlichkeits- oder Verwertungsrechte“ schützt (Estermann, M.: Urheberrecht. In: Rautenberg, Ursula (Hrsg.): Reclams Sachlexikon des Buches, 2. und verbesserte Auflage 2003, S. 508).
Urheberrecht in Deutschland für Anfänger

Ein Werk muss nicht angemeldet bzw.
patentiert werden. Das Urheberrecht entsteht automatisch und mit Schaffung des Werks. Das Recht aber gilt nicht unbegrenzt: Die urheberrechtliche Regelschutzfrist gilt in Deutschland während der
Lebenszeit eines Autors und 70 Jahre über seinen Tod hinaus. Dann wird das literarische Werk gemeinfrei. Jeder kann seine Inhalte kostenlos nutzen und verbreiten. Eine weitere sogenannte
‚Schranke‘ des Urheberrechts ist das Zitatrecht: Um die eigenen Gedanken zu stützen, weiterzuführen oder zu belegen, kann jeder einzelne Zeilen aus dem Werk des Künstlers unter Quellenangabe frei
verwenden.
Freieschaffende wie Angestellte verdienen ihren Lebensunterhalt damit, dass sie anderen genehmigen, ihre Werke zu nutzen, und erhalten im Gegenzug als Vergütung ein Honorar oder Gehalt. Autoren
oder Musiker treten diese Rechte in einem bestimmten Umfang an Verlage oder Plattenfirmen ab, angestellte Urheber wie Journalisten
oder Texter an ihren Arbeitgeber.
Urheberrecht im Netz
Im digitalen Zeitalter geht uns das Urheberrecht alle etwas an. Sobald wir einen eigenen Blogbeitrag schreiben und passende Bilder aus dem Internet dazu verwenden, sobald wir auf Youtube oder
Twitch Musik oder Videos streamen, sind wir schon mittendrin im Urheberrecht. Der frühere Endnutzer ist heute „Prosument“, Produzent, Konsument und Verteiler von Content in
einem.
Und damit sind wir ständig mit dem Urheberrecht konfrontiert. Wer also urheberechtlich geschützten Content im Netz verwenden will, muss vorher die Erlaubnis des Urhebers einholen. Da es aber im
Internet so leicht ist, Texte einfach per Copy-and-paste zu kopieren oder Bilder, Videos und Musik herunterzuladen, ist die Urheberrechtsverletzung, ob absichtlich oder unwissend, gang und gäbe.
Freie und offene Lizenzen
Anders funktioniert das bei den freien oder offenen Lizenzen. Freie Lizenzen räumen den Nutzern das Recht ein, das jeweilige Werk unter den Bedingungen der Lizenz frei zu kopieren, zu verbreiten,
manchmal auch es zu verändern und dieses veränderte Werk wieder zu verbreiten, ohne dass der Urheber die explizite Erlaubnis dazu erteilen muss. Die bekanntesten freien Lizenzen sind die Creative-Common-Lizenzen (CC-Lizenzen).
Künstler machen ihre Musikstücke, Texte oder auch Computer-Programme jedem frei zugänglich, um den freien Austausch von Wissen und
Kreativität zu fördern. Bestehende Werke können weiterentwickelt oder verbessert, neue erschaffen werden. Diesen Ansatz verfolgt beispielsweise die Online-Enzyklopädie Wikipedia. Gerade junge,
noch unbekannte Künstlerinnen und Künstler treibt hingegen die Motivation an, ihren Bekanntheitsgrad über freie Lizenzen zu steigern.
Urheberrecht im digitalen Zeitalter
Das Urheberrecht ist nicht für das digitale Zeitalter entworfen worden. Dementsprechend soll das Urheberrecht auf EU-Ebene modernisiert und der digitale Binnenmarkt harmonisiert werden. Dazu plant die Europäische Union eine Anpassung der bereits bestehenden EU-Richtlinien zum Urheberrecht. Vorschläge der Kommission, wie die Einführung von Upload-Filtern und eines EU-Leistungsschutzrechtes, werden jedoch stark debattiert, Kritiker sprechen von einer Bedrohung der digitalen Meinungs- und Kunstfreiheit. Was sich mit der umstrittenen Reform ändert, bleibt abzuwarten – am 23. und 24. April soll über die Neuerung der Urheberrechtsrichtlinie abgestimmt werden.
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